Schwerpunkt: Werkvertragsrecht

Recht der Handwerker und Bauverträge

Geltendmachung von Forderungen der Handwerker und Baufirmen nach BGB, Bauvertrag oder VOB-Bauvertrag etc..

Hinweis: Grundsätzlich kann hier nur eine allgemeine Darstellung der Schwerpunkte gegeben werden. Diese ist nicht umfassend und kann im Einzelfall auch nicht entscheidend sein. Wir empfehlen Ihnen immer die persönliche Kontaktaufnahme, um eventuell zusätzlich auftretende Fragen direkt im Gespräch erläutern zu können.

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